Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Einsatz der Mütterpflegerin von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst oder sogar vollständig übernommen. Dafür sind wichtig die Angaben der Gesetzlichen Grundlage §24 SGBV (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung) und/oder §38 SGBV (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) beim stellen des Antrages. Außerdem benötigt du eine Ärztliche Diagnose und Verordnung. Zudem ist wichtig das niemand der im Haushalt lebenden Personen diesen weiterführen kann.
In einem persönlichen Gespräch kläre ich gerne nochmal alle Fragen die du nun vielleicht hast. Ich helfe dir gerne beim Ausfüllen des Antrags an die Krankenkasse. Steht dir eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht zu, kannst du meine Unterstützung trotzdem jederzeit privat in Anspruch nehmen. Vielleicht eins der sinnvollsten Geschenke zur Geburt.
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